Die zentrale Stätte des Lernens ist der Unterricht. Dieser ist nur dann erfolgreich, wenn sich die Lernenden an Spiel- und Verhaltensregeln halten, die eine positive Lernleistung ermöglichen.
Grundsätzlich gilt:
· Komme pünktlich, vorbereitet und mit den notwendigen Materialien zum Unterricht.
· Der Unterrichtsgong ist für dich das Zeichen, dass du dich im Klassenraum aufzuhalten hast.
· Halte dich an die vereinbarten Gesprächs- und Klassenregeln.
· Für Essen, Trinken oder den Toilettengang hast du während der Pausen Zeit (Ausnahmen bei Klassenarbeiten oder Klausuren).
· Nimm aktiv und ohne Störungen am Unterricht teil. Versäumten Unterrichtsstoff musst du eigenverantwortlich nachholen. Kümmere dich darum!
· Hausaufgaben / Lernzeiten gehören zum Unterricht. Erledige diese sorgfältig und regelmäßig.
· Halte dich an die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten Regeln zur Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum.
· Schäden an Einrichtungsgegenständen und Medien, die du verursachst, musst du melden und ersetzen.
· Bist du krank oder aus einem anderen Grunde verhindert, müssen deine Eltern die Schule unverzüglich informieren. Wenn du wiederkommst, benötigst du eine schriftliche Entschuldigung. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen sorgt die Schule für die Einschaltung des Jugendamtes und/oder leitet ein Bußgeldverfahren ein. Das kann sehr unangenehm und teuer für deine Eltern werden.
· Cappies, Sonnenbrillen und andere modische Bekleidungsstücke sind für das Lernen ohne Nutzen und erschweren die unterrichtliche Tätigkeit. In den Pausen sind sie o.k., im Unterricht haben sie nichts zu suchen.
· Muslimische Schülerinnen müssen am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht teilnehmen. Das Tragen einer den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Schwimmkleidung ist erlaubt.
· Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Der Schulleiter kann in Ausnahmefällen aus wichtigen Gründen und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Beurlaubung genehmigen. Anträge an den Schulleiter müssen spätestens zwei Wochen vor den Ferien schriftlich gestellt werden.
· Solltest du am letzten Tag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien krank sein, musst du zum Arzt gehen, dir ein Attest geben lassen und dieses so schnell wie möglich deinem Klassenlehrer geben.
Eure Lehrerinnen und Lehrer sorgen gemeinsam mit euch dafür, dass diese Grundsätze eingehalten werden. Sie erarbeiten mit euch verbindliche Gesprächs- und Verhaltensregeln und kontrollieren die Einhaltung. Dazu gehört mindestens einmal pro Halbjahr das Besprechen der Schulordnung in einer Klassenstunde. Auch der Schulleiter wird in den Jahrgangsversammlungen regelmäßig auf die Einhaltung der Unterrichtspflichten hinweisen.
Von den Eltern erwarten wir intensive Unterstützung und Mithilfe.