Grundsätze des schulischen Zusammenlebens (in Überarbeitung)

Neue (vorläufigen) Regeln ab dem 8.08.2022.

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Hier die alte Version:

Die Grundsätze unseres schulischen Zusammenlebens beschäftigen sich mit:

  • Verhalten im Unterricht
  • Leben und Lernen in der sozialen Gemeinschaft
  • Umweltbewusstes Verhalten
  • Gewalt, Drogen und Rassismus

 

Unterricht

  • Pünktlichkeit
  • Gesprächs- und Klassenregeln
  • Keine Störungen des Unterrichts
  • Vermeidung von Schäden
  • Keine Handys im Unterricht

 

Leben und Lernen in der Gemeinschaft

  • Freundlich und höflich sein
  • Anderen helfen u. unterstützen
  • Das Eigentum anderer schützen
  • Streit und Konflikte gewaltfrei lösen
  • Einschreiten bei Fehlverhalten anderer

 

Umweltbewusstes Verhalten

  • Müll in den Behälter
  • Auch den Müll anderer aufheben
  • Stopp der Energieverschwendung
  • "Pickdienste" gewissenhaft durchführen

 

Was passiert, wenn ?

  • Drogen, Gewalt und rassistisches Handeln führt zum Verweis von der Schule
  • Diebstahl, Beschädigungen und Zerstörungen führen zu einer polizeilichen Anzeige
  • Die Eltern verpflichten sich, zur Einhaltung der Grundsätze mit beizutragen.

A. Verhalten im Unterricht

Die zentrale Stätte des Lernens ist der Unterricht. Dieser ist nur dann erfolgreich, wenn sich die Lernenden an Spiel- und Verhaltensregeln halten, die eine positive Lernleistung ermöglichen.

 Grundsätzlich gilt:

· Komme pünktlich, vorbereitet und mit den notwendigen Materialien zum Unterricht.

· Der Unterrichtsgong ist für dich das Zeichen, dass du dich im Klassenraum aufzuhalten hast.

· Halte dich an die vereinbarten Gesprächs- und Klassenregeln.

· Für Essen, Trinken oder den Toilettengang hast du während der Pausen Zeit  (Ausnahmen bei Klassenarbeiten oder Klausuren).

· Nimm aktiv und ohne Störungen am Unterricht teil. Versäumten Unterrichtsstoff musst du eigenverantwortlich nachholen. Kümmere dich darum!

· Hausaufgaben / Lernzeiten gehören zum Unterricht. Erledige diese sorgfältig und regelmäßig.

· Halte dich an die Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten Regeln zur Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum.

· Schäden an Einrichtungsgegenständen und Medien, die du verursachst, musst du melden und ersetzen.

· Bist du krank oder aus einem anderen Grunde verhindert, müssen deine Eltern die Schule unverzüglich informieren. Wenn du wiederkommst, benötigst du eine schriftliche Entschuldigung. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen sorgt die Schule für die Einschaltung des Jugendamtes und/oder leitet ein Bußgeldverfahren ein. Das kann sehr unangenehm und teuer für deine Eltern werden.

· Cappies, Sonnenbrillen und andere modische Bekleidungsstücke sind für das Lernen ohne Nutzen und erschweren die unterrichtliche Tätigkeit. In den Pausen sind sie o.k., im Unterricht haben sie nichts zu suchen.

· Muslimische Schülerinnen müssen am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht teilnehmen. Das Tragen einer den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Schwimmkleidung ist erlaubt.

· Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Der Schulleiter kann in Ausnahmefällen aus wichtigen Gründen und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Beurlaubung genehmigen. Anträge an den Schulleiter müssen spätestens zwei Wochen vor den Ferien schriftlich gestellt werden.

· Solltest du am letzten Tag vor den Ferien oder am ersten Tag nach den Ferien krank sein, musst du zum Arzt gehen, dir ein Attest geben lassen und dieses so schnell wie möglich deinem Klassenlehrer geben.

 Eure Lehrerinnen und Lehrer sorgen gemeinsam mit euch dafür, dass diese Grundsätze eingehalten werden. Sie erarbeiten mit euch verbindliche Gesprächs- und Verhaltensregeln und kontrollieren die Einhaltung. Dazu gehört mindestens einmal pro Halbjahr das Besprechen der Schulordnung in einer Klassenstunde. Auch der Schulleiter wird in den Jahrgangsversammlungen regelmäßig auf die Einhaltung der Unterrichtspflichten hinweisen.

Von den Eltern erwarten wir intensive Unterstützung und Mithilfe.

 

B.Leben und Lernen in der sozialen Gemeinschaft

Viele Menschen begegnen sich jeden Tag in unserer Schule:

Schülerinnen und Schüler, eure KlassenlehrerInnen und FachlehrerInnen, die Hausmeister und Sekretärinnen, die Frauen, die für euer leibliches Wohl in der Mensa sorgen oder die eure Klassenräume und Fachräume säubern, und unsere Sozialpädagogin, die helfend und beratend vielen Schülerinnen und Schülern täglich zur Seite steht.

Von allen wird verlangt, alles dafür zu tun, damit die Grundvoraussetzung für optimale schulische Ergebnisse erreicht wird: eine positive Grundhaltung in allen menschlichen Begegnungen.

Für dich als Schülerin oder Schüler bedeutet dies, dass

· du freundlich und höflich den anderen Menschen gegenübertrittst.

· du dich freundlich und höflich mit deinen Anliegen nur zu den Öffnungszeiten im Sekretariat meldest.

· du den Verwaltungstrakt nur in äußerst dringenden Fällen (z.B. schwere Krankheit) aufsuchst.

· du anderen hilfst und ihnen bei möglichen Problemen Unterstützung anbietest.

· du versuchst andere zu verstehen und andersartiges Denken zu respektieren.

· du das Eigentum anderer schützt.

· du im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien ausschaltest und diese nicht sichtbar sind. Mobilfunktelefone dürfen nur unter Aufsicht von Lehrkräften benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Mobilfunktelefon bzw. sonstige digitale Speichermedium einbehalten.

· du Streit und Konflikte gewaltfrei löst.

· du eigene Interessen auch mal zugunsten Anderer zurückstellst.

· du persönlich Verantwortung für ein friedliches Miteinander übernimmst und mutig mit Wort und Tat dafür eintrittst.

· du nicht die Augen zu machst und damit Fehlverhalten anderer deckst, sondern offen und aktiv eine positive Grundhaltung vorlebst.

· du eine zum Lernen und gemeinsame Arbeit angemessene Kleidung trägst, die durchaus modisch und bequem sein kann, jedoch weder aufreizend noch provozierend wirkt.

 

Ist der soziale Friede gestört und vereinbarte Regeln des friedlichen Miteinanders werden gebrochen, werden das Kollegium, die Schulleitung und alle anderen Mitarbeiter der Schule unmittelbar einschreiten. Schülerinnen und Schüler werden zu Entschuldigungen, Wiedergutmachungen oder sozialen Aufgaben aufgefordert. Bei grober Missachtung müssen Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz NRW ergriffen werden.

Jede Klasse ist dazu aufgefordert, eigene Gesprächs-, Unterrichts- und Verhaltensregeln zu entwickeln und anhand konkreter Beispiele zu besprechen.

 

C. Umweltbewusstes Verhalten

Unsere Schule ist ein ganz wichtiger Teil unserer Umwelt. Sie ist für uns nur dann  lebenswert und kann nur lebenswert bleiben, wenn wir uns umweltgerecht verhalten und für unsere Umwelt Verantwortung übernehmen. Wir erwarten von jeder / jedem  an unserer Schule, dass sie/er sich an die Regeln hält, die der gesunden Umwelterhaltung dienen.

 Deshalb gilt grundsätzlich:

· Müll wird in keinem Falle auf den Boden oder sonst wo hingeworfen, sondern wird von dir in die dafür vorgesehenen Behälter gebracht.

· Sollte der Raum, in dem du dich aufhältst, verschiedene Behältnisse für bestimmte Müllsorten aufweisen, betrachten wir es als selbstverständlich, dass du deinen Müll dementsprechend trennst.

· Sollte dir Müll im Schulgebäude begegnen, erwarten wir von dir, dass du ihn aufhebst und entsorgst. Für den Satz: „Das war ich aber nicht!“ haben wir kein Verständnis.

· Achte zusammen mit deinen Eltern beim Einkauf von Schulmaterialien darauf, dass sie möglichst umweltfreundlich sind.

· Die Umweltbeauftragten deiner Klasse müssen von dir unterstützt werden.

· Dabei gilt bei uns der Grundsatz: Wärme, Licht und Wasser so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Stopp der Energieverschwendung.

· Heizkörperventile, Lichtschalter, Wasserkräne, Mülleimer, u. s. w. sind natürlich kein Spielzeug und müssen deshalb von euch pfleglich behandelt werden

· Du solltest Dinge, die sehr viel Müll erzeugen erst gar nicht kaufen oder mitbringen (wie z. B. Dosen, Trinkpäckchen etc.)

· Es ist für uns selbstverständlich, dass Du die dir übertragenen „Pickdienste“ gewissenhaft, pünktlich und eigenverantwortlich durchführst.

Deine Lehrerinnen und Lehrer informieren dich und deine Eltern regelmäßig über die Einstellung der Schule zum umweltgerechten Verhalten. Sie gehen mit gutem Beispiel voran, sprechen dich an, wenn etwas nicht in Ordnung ist, kontrollieren die Einhaltung der Regeln und erteilen dir auch entsprechende Zusatzarbeiten, wenn du dich nicht an die Regeln hältst. Zu diesen Zusatzarbeiten gehören Pickdienste. Sollten Heizkörperventile zerstört werden, wird der Hausmeister diese Heizung abstellen und von dir oder deiner Klasse Ersatz fordern.

 

D. Gewalt, Drogen und Rassismus – Wir schauen hin!

Gewalt, Drogen und Rassismus haben bei uns keinen Platz. Wir klären darüber intensiv auf und schreiten ein, wo sie uns auch immer begegnen.

Wir wollen, dass jeder von euch angstfrei zu uns kommen kann, gleichberechtigt behandelt wird und unbehelligt bewegen kann, wenn sie/er unsere Regeln akzeptiert. Wir schützen die Gesundheit aller an unserer Schule.

Damit dass gelingt erwarten wir von dir,

· dass du freundlich und hilfsbereit allen gegenüber bist.

· dass du weder vor, in, noch nach der Schule deine MitschülerInnen mit Worten oder Taten beleidigst, erniedrigst oder versuchst „abzuzocken“ (erpressen).

· dass du auch auf „Spaßkloppe“  verzichtest, weil daraus schnell Ernst werden kann und leicht Verletzungen auftreten. Schläge sind für dich keine Argumente.

· dass du Drogen natürlich bei uns nicht konsumierst oder gar andere zum Konsum verleitest und deinen MitschülerInnen solche verkaufst.

· dass du unsere „Raucherregeln“ akzeptierst.

· dass du grundsätzlich alle rassistischen Symbole und Aussprüche ablehnst und vermeidest. Das betrifft auch das Tragen von Kleidung, die als Erkennungsmerkmale extremer Organisationen gelten (z. B. mehrdeutige Schriftzüge und Symbole). Rassistische Schmierereien (z.B. Hakenkreuze) sind für dich verwerflich.

· dass du alle bei uns vertretenen Kulturen als gleichwertig akzeptierst und dich dementsprechend verhältst.

· dass du in gemeinsamen schulischen Veranstaltungen mit Beteiligung verschiedener Kulturen eine Sprache wählst (z.B. Englisch, Deutsch, Französisch), die alle verstehen können, damit wir aufeinander eingehen können und keine Missverständnisse aufkommen.

 Schau hin, wenn du von Gewalt gegen deine MitschülerInnen erfährst, von rassistischen Handlungen Kenntnis hast oder bemerkst, dass mit Drogen gehandelt oder diese konsumiert werden. Sprich mit deiner Klassenlehrerin, deinem Klassenlehrer, den Beratungslehrer, unserer Schulsozialarbeiterin oder einer anderen Vertrauensperson. (s. Namen im NAVI)

Eure Lehrer und Lehrerinnen besprechen regelmäßig das Thema mit euch, haben ein offenes Ohr dafür und schreiten konsequent mit allen Mitteln ein, die ihnen pädagogisch und rechtlich zur Verfügung stehen.

 

E. Anti-Mobbing-Konvention

 1.       Ich leiste jedem Menschen, der mich darum bittet, Beistand gegen Schikanen und stelle mich demonstrativ an seine Seite, auch wenn ich nicht in allem seine Meinung teile. Ich lasse Angefeindete nicht alleine.

 2.       Ich will mich nicht an der Entstehung und Verbreitung von Gerüchten beteiligen. Mein Grundsatz ist: mit den Menschen, nicht über sie reden.

 3.   Ich erkläre ausdrücklich, dass ich mich an die Gesetze und sonstige Bestimmungen zum Schutz von Schwachen halte und verpflichte mich, auf deren Einhaltung in unserer Schule zu bestehen.

 4.   Ich erkläre ausdrücklich, dass ich niemanden schikaniere. Niemand soll andere über- oder unterfordern. Niemand soll andere bewusst Situationen aussetzen, denen sie nicht gewachsen sind.

 5.   Ich verpflichte mich, mit anderen gemeinsam gegen Mobbing vorzugehen, wo ich dies beobachte. Wir handeln gemeinsam statt einsam.